Das Eichgesetz schreibt die Verwendung von geeichten Kaltwasserzähler vor.
Kaltwasserzähler müssen 6 Jahre nach Eichdatum gewechselt werden.
Jeder geeichter Kaltwasserzähler ist gekennzeichnet.
Die Durchlaufmenge ist unerheblich.
Die Kosten für die Beschaffung neuer, geeichter Kaltwasserzähler werden jeden Pächter in Rechnung gestellt.