Das Eichgesetz schreibt die Verwendung von geeichten Kaltwasserzähler vor.

 

Kaltwasserzähler müssen 6 Jahre nach Eichdatum gewechselt werden.

 

Jeder geeichter Kaltwasserzähler ist gekennzeichnet.

 

Die Durchlaufmenge ist unerheblich.

 

Die Kosten für die Beschaffung neuer, geeichter Kaltwasserzähler werden jeden Pächter in Rechnung gestellt.