Die Jahresrechnungen werden in der 1. Kalenderwoche eines jeden Jahres versendet.

 

Das Zahlziel ist der 31.01. des laufenden Jahres .

Grundlage ist unsere Satzung, § 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder, 3. Jedes Mitglied hat die Pflicht, ... seine finanziellen Verpflichtungen der Jahresrechnung bis zum 31.01. und der Strom- und Versicherungsrechnung bis zum durch den Vorstand festgesetzten Zahlungstermin, eines jeden Jahres zu erfüllen. Bei nicht termingerechter Zahlung werden die Beträge angemahnt. Mahnkosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

 

Zu Beginn eines jeden Jahres muß der Verein einer Vielzahl von Rechnungsbegleichungen nachkommen.

Dies geht nur, wenn alle Mitglieder ihre Rechnungen pünktlich bezahlen.

 

Das zur Jahresrechnung beigelegte Merkblatt gilt zu beachten.

 

Bitte helft alle mit, daß wir uns in unserem Verein wohl fühlen.